Häufig gestellte Fragen und Antworten
Warum ist eine Kurabgabe zu leisten?
Die Gemeinde finanziert mit der Kurabgabe zahlreiche Leistungen und Angebote, die in einem Ort mit weniger als 5.000 Einwohnern nicht vorhanden wären. Die Kurabgabe dient der Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen. Ohne die Kurabgabe wären die Pflege des Grünstrandes und des Kurparks, die WC-Anlagen, die Rettungsschwimmer und Sanitätsstationen, die Kurkonzerte und viele andere Leistungen nicht denkbar. Durch die Kurabgabe erhält der Gast eine Gästekarte, mit der die unten genannten Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Was ist eine Gästekarte und wofür wird sie genutzt?
Familienfreundlich
- Kinder bis 18 Jahren sind von der Kurabgabe befreit
- Spiel, Spaß und Kreativität bei der Kinderbetreuung im Mini-Maxi-Club
- Diverse Kinderveranstaltungen
Kultur & Natur
- geführte Radtouren und Ortsbummel
- abwechslungsreiches Veranstaltungsangebot wie z. B. Büsumer Sommer-Open-Air, Wattenlaufen mit Musik, Hafenklänge, Kurkonzerte des Kurorchesters, Theater- und Unterhaltungsveranstaltungen
- museum am meer
Strand & Entspannung
- Freier Eintritt zum gepflegten Grün- und Sandstrand mit Duschen, Ruhebänken und DLRG-Badeaufsicht, Toilettenanlagen und Kurpark
- Bücher, Zeitschriften, CDs und DVDs in der Gemeindebücherei
- Einmaliger Besuch des Strandbereiches in zahlreichen Seebädern in Schleswig-Holstein
Die Gästekarte wird vor Ort vom Vermieter ausgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Büsumer Webseite